- Home
- Solarenergie
- Photovoltaik
- Pellets
- Was ist eine Pelletheizung
- Aufbau einer Pelletheizung
- Funktionsweise einer Pelletheizung
- Brennstoffaufbewahrung und Austragung
- Anlieferung der Pellets
- Betriebskosten und Wirtschaftlichkeit
- Anschaffungskosten einer Pelletheizung
- Verbrauch von Pelletheizanlagen
- Brennstoffkosten
- Sicherheit der Versorgung
- Förderungen von Pelletanlagen
- Feinstaubbelastung
- Geothermie
- Biogas
- Rechner
- Brachenverzeichnis
- Hybridantriebe
- Klimaschutz
photovoltaikanlage photovoltaik energie solarenergie vergütung anlagen wärmepumpe sonnenenergie pellets pelletheizung wärmepumpenheizung holzpellets energien solaranlage biogas zellen solarzellen geothermie pufferspeicher organischen vorteile vergleich förderung erdwärme pelletheizungen stromversorger wärmepumpen vorlauftemperatur atmosphäre gesetz stromnetz erneuerbare erdoberfläche photovoltaikanlagen verbrennung temperatur installation solarstromanlagen wasser strahlungsleistung strom
Vergütungssätze bei Photovoltaikanlagen
Nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetzt (EEG) beträgt bei Solarstromanlagen, welche im Jahr 2009 installiert werden, folgender Mindestvergütung:
- generell, zum Beispiel auf Freiflächen 31,94 Cent pro eingespeister Kilowattstunde (kWh),
- auf einer Lärmschutzwand oder einem Gebäude bis einschließlich 30 kW 43,01 Cent/kWh,
- auf einer Lärmschutzwand oder einem Gebäude ab 30 kW 40,91 Cent/kWh und
- auf einer Lärmschutzwand oder einem Gebäude ab 100 kW 39,58 Cent/kWh.
Die Vergütung wird anteilig berechnet: Bei einer im Jahr 2009 auf dem Dach installierten Photovoltaikanlage mit einer Höchstleistung von 40 kW wird für die 30 kW eine Vergütung von 43,01 Cent/kWh gezahlt, für die übrigen 10 kW werden 40,91 Cent/kWh gezahlt.
Die Vergütung für eine installierte Solarstromanlage bleibt über 20 Jahre konstant und wird bis zum Ende des 20. auf den Zeitpunkt der Inbetriebnahme folgenden Jahres gezahlt (also bis 31. Dezember 2028 bei einer 2008 installierten Anlage).
Der Vergütungssatz für neue Anlagen sinkt pro Jahr um jeweils 5 Prozent (für Freiflächen seit 2006 um 6,5 Prozent), gegenüber den Werten des entsprechenden Vorjahres, bleibt dann aber für die Anlage über 20 Jahre konstant.









